Arbeitsunfähigkeit (AU)

Auf dem sogenannten "gelben Schein" bescheinigt der Arzt dem Patienten die Arbeitsunfähigkeit.
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Der sogenannte "gelbe Schein", das Formular (Muster 1) zur Bescheinigung einer Arbeitsunfähigkeit.

Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn Patienten aufgrund von Krankheit ihre Tätigkeit nicht mehr oder nur unter der Gefahr ausführen können, dass sich die Erkrankung verschlimmert.

Lange Zeit bescheinigten die behandelnde Ärzte den Patienten die Arbeitsunfähigkeit auf dem sogenannten "gelben Schein", dem Muster 1. Seit dem 1. Oktober 2021 sind die Praxen gesetzlich verpflichtet, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen elektronisch an die Krankenkassen zu übermitteln: mit Hilfe der sogenannten eAU.