Psychotherapie

Psychotherapeut im Gespräch mit einem Patienten
© Prostock-studio | Adobe Stock
Verordnung durch Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendpsychotherapeuten

Für Vertragspsychotherapeuten besteht die Möglichkeit, ausgewählte Leistungen zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung zu verordnen. Aktuell ist dies in den folgenden Bereichen möglich:

  • Ergotherapie
  • Krankenbeförderung
  • Krankenhausbehandlung
  • Medizinische Rehabilitation
  • Psychiatrisch häusliche Krankenpflege
  • Soziotherapie

Bei der Verordnung der insgesamt sechs Leistungen gelten für Vertragspsychotherapeuten grundsätzlich dieselben Vorgaben wie für Vertragsärzte. Sie verwenden beispielsweise die gleichen Verordnungsformulare. Verordnungen unterliegen grundsätzlich dem Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 12 SGB V. Demnach müssen die Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.

Die ausführlichen Informationen zu den Verordnungsmöglichkeiten finden Sie auch in der KBV-Broschüre „PraxisWissen Verordnungen in Psychotherapiepraxen“.

Die Verordnungsformulare sind in der Praxisverwaltungssoftware hinterlegt. Diese können Sie auch über unseren Bestellservice erhalten.

Hinweise zur Verordnung

Haben Sie Fragen? Dann melden Sie sich gerne!