Mammographie-Screening

Strukturierte Programme zur Früherkennung des Mammakarzinoms

Senior woman having mammography scan at hospital with medical technician. Mammography procedure, breast cancer prevention
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Brustkrebs ist in Deutschland die häufigste Krebskrankheit bei Frauen. Etwa zehn Prozent aller Frauen erkranken im Laufe ihres Lebens daran, die meisten nach dem 50. Lebensjahr. Strukturierte Programme zur Früherkennung des Mammakarzinoms eröffnen 50- bis 75-jährigen Frauen die Möglichkeit, alle zwei Jahre an einer systematischen Brustkrebs­vorsorge teilzunehmen. Voraussetzungen dafür sind eine hohe Qualität des Programms und eine hohe Teilnahmequote.

Das Mammographie-Screening setzt neue Standards der Qualitätssicherung in der medizinischen Regelversorgung in Deutschland. Es umfasst alle Ebenen des Versorgungsbereiches: von der schriftlichen Einladung, über die Untersuchung und die Durchführung der Abklärungsdiagnostik bis zur Diagnosestellung und Überleitung in die Therapie.

Höhere Altersgrenze ab 1. Juli 2024

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat beschlossen, die Altersgrenze für das Mammographie-Screening-Programm, das Frauen zwischen 50 und 69 Jahren alle zwei Jahre angeboten wird, auf 75 Jahre anzuheben. Insgesamt bedeutet die Erweiterung der oberen Altersgrenze eine bundesweite Zunahme um 2,5 Millionen anspruchsberechtigte Frauen. Deshalb möchten wir Sie über das weitere Vorgehen informieren.

Bevor diese neue Altersgruppe ab 70 Jahren automatisch eine Einladung mit Terminvorschlag in einer wohnortnahmen Screening-Einheit erhalten kann, sind umfangreiche Vorbereitungen und Anpassungen des derzeitigen Angebots notwendig. Dazu gehört unter anderem, dass vorerst für Frauen zwischen 70 und 75 Jahren zunächst eine sogenannte Selbsteinladung vorgesehen ist. Frauen im Alter von 70 bis 75 Jahren können ab 1. Juli 2024 bei der Zentralen Stelle Westfalen-Lippe einen Mammographie-Termin vereinbaren und erhalten dann auf dem Postweg ihre Einladung.

Frequenzregelung

  • Pro Jahr muss ein Arzt die Mammographien von mindestens 5.000 Frauen befunden.
  • Kann diese Forderung nicht erfüllt werden, müssen im darauf folgenden Jahr die Aufnahmen von 3.000 Frauen unter Supervision befundet werden.
  • Der Nachweis ist ein Jahr nach Aufnahme der Tätigkeit im Screening-Programm zu erbringen.

Besondere Qualifikation wird auch von den programm­verantwortlichen Ärzten erwartet. Unter ihrer Anleitung und Aufsicht werden die Screening-Aufnahmen erstellt, die obligate Doppel­befundung organisiert und im Rahmen der Abklärungsdiagnostik (Assessment) die Diagnosesicherung vorgenommen. Neben speziellen Fortbildungs­veranstaltungen und der regelmäßigen Beurteilung einer Fall­sammlung wird von diesen Ärzten vor Aufnahme ihrer Tätigkeit im Screening-Programm eine nachgewiesene vierwöchige Tätigkeit in einem Referenz­zentrum erwartet. In dieser Zeit müssen sie unter anderem die Screening-Aufnahmen von 3.000 Frauen beurteilen.

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