Innovationsfonds-Projekte

Der Innovationsfonds

Im Zuge des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes wurde im Jahr 2015 der Innovationsfonds eingerichtet. Mit diesem Fonds sollen Projekte zu neuen Versorgungsformen gefördert werden, die über die Regelversorgung hinausgehen. Ebenso werden Versorgungsforschungsprojekte gefördert, um neue Erkenntnisse zur Verbesserung der bestehenden Versorgung in der GKV zu gewinnen. Übergeordnetes Ziel des Innovationsfonds ist, die Versorgung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung zu verbessern.

Welche Projekte Fördermittel erhalten, entscheidet der beim Gemeinsamen Bundesausschuss (GB-A) angesiedelte Innovationsausschuss. In regelmäßigen Förderbekanntmachungen werden zu den beiden Förderbereichen "Neue Versorgungsformen" und "Versorgungsforschung" sowohl themenspezifische als auch themenoffene Antragsverfahren eröffnet und deren Kriterien festgelegt. .

Von 2016 bis 2019 standen insgesamt 1,2 Milliarden Euro an Fördermitteln bereit, jeweils 300 Mio. Euro jährlich. Der Deutsche Bundestag hat am 7. November 2019 das Digitale-Versorgung-Gesetz beschlossen. Dieses beinhaltet die Fortführung des Innovationsfonds vom Jahr 2020 bis 2024 mit einer jährlichen Fördersumme von 200 Mio. Euro. Mit dem Digital-Gesetz (DigiG, 2023) wurde der Innovationsfonds - nach zwei vierjährigen Förderperioden - dauerhaft verstetigt. Das Fördervolumen des Innovationsfonds beträgt auch ab dem Jahr 2025 weiterhin jährlich 200 Mio. Euro .

Projektinitiatoren und deren Projektpartner können sich per ein- bzw. zweistufigem Antragsverfahren auf die Projektmittel bewerben, wobei eine Krankenkasse oder deren Verband zumindest Konsortialpartner sein sollte. Alle Innovationsfondsprojekte werden extern evaluiert.

Lesen Sie die  Broschüre "Innovationsfonds: Eine Chance, die Gesundheitsversorgung zu gestalten"

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Innovationsfondsprojekte in der KVWL

Die KVWL engagiert sich derzeit in folgenden Projekten als Konsortial- und Kooperationspartner: