Ukrainische Vertriebene

Erstuntersuchung in Landesaufnahmen und auf kommunaler Ebene

Für die medizinische Erstversorgung der Geflüchteten aus der Ukraine sowie zum Ausschluss von übertragbaren Krankheiten haben wir einen eigenständigen Vertrag mit dem Land NRW und der KV Nordrhein geschlossen. Dieser Vertrag tritt zum 12. April in Kraft und wurde zuletzt zum 01.01.2023 geändert.