Notfalldienstordnung

Gemeinsame Notfalldienstordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) und der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL)

Gemeinsame Notfalldienstordnung vom 11.11.2009 / 20.03.2010

- geändert durch die Beschlüsse der Vertreterversammlung der KVWL vom 03.12.2011 und der Kammerversammlung der ÄKWL vom 24.03.2012 -

NEWS

  • 18.06.2024 Aktuelle Meldung

    Anpassungen im Notfalldienst zum 1. Juli 2024

    Das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 24. Oktober 2023 (Az.: B 12 R 9/21R) hat in Bezug auf die Sozialversicherungspflicht von Poolärzten für viel Unsicherheit gesorgt. Anders als andere KVen hat die KVWL keine „Notbremse“ gezogen und weiter an den bestehenden Poolarztverträgen festgehalten.

  • 26.03.2024 Gemeinsame Pressemitteilung

    Patientensteuerung darf kein Schlagwort bleiben

    In einem gemeinsamen Positionspapier mit dem Titel „Notfallversorgung aus sektorenübergreifender Perspektive“ sprechen sich die Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) und die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) für eine konsequente Patientensteuerung in der ambulanten und stationären Notfallversorgung aus.

  • 20.12.2023 Pressemitteilung KVWL

    Weihnachten, Silvester und Neujahr: Ärztlicher Bereitschaftsdienst steht parat

    Die ambulante Versorgung in Westfalen-Lippe ist auch an den bevorstehenden Feiertagen gesichert, die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte stehen im Bereitschaftsdienst parat. Wer an Heiligabend, den beiden Weihnachtsfeiertagen oder an Silvester und Neujahr akute gesundheitliche Beschwerden hat, kann den ambulanten Bereitschaftsdienst kontaktieren.