Software-Updates für eAU und E-Rezept jetzt einspielen

Neue technische Vorgaben

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Das E-Rezept kann jetzt auch per elektronischer Gesundheitskarte einfach, sicher und schnell eingelöst werden.

Ab dem 1. Januar 2024 wird das elektronische Rezept (E-Rezept) zum Standard für die Verordnung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln für gesetzlich Versicherte. Die Anwendung ist dann für alle Arztpraxen verpflichtend. 

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat jetzt darüber informiert, dass Praxen unbedingt bis zum 31. Dezember die von den Herstellern bereitgestellten Software-Updates einspielen sollten. Besonders wichtig ist die Aktualisierung für das E-Rezept und die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), damit beide Anwendungen ab Januar 2024 weiterhin funktionieren. Grund der Softwareaktualisierung für die eAU und E-Rezept sind neue technische Vorgaben.

Auch die weiterverarbeitenden Systeme für die eAU bei den Krankenkassen sowie der E-Rezept-Fachdienst der gematik werden zum 1. Januar auf die neuen Vorgaben umgestellt. Arztpraxen müssen deshalb spätestens zum 31. Dezember ebenfalls die neuesten Software-Versionen einsetzen. Anderenfalls kann es passieren, dass sämtliche AU-Bescheinigungen vom Server der Krankenkassen abgewiesen werden. Gleiches gilt für das E-Rezept, das ohne Software-Update nicht übermittelt werden kann. Die entsprechenden Updates stellen die Hersteller zur Verfügung.

Die KBV empfiehlt Praxen generell, die von den Herstellern bereitgestellten Updates für das Praxisverwaltungssystem (PVS) stets zeitnah einzuspielen – auch während eines laufenden Quartals. Dadurch ist sichergestellt, dass die Software immer auf dem aktuellen Stand ist.

Quelle: KBV Praxisnachrichten