E-Rezept

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Das E-Rezept kann jetzt auch per elektronischer Gesundheitskarte einfach, sicher und schnell eingelöst werden.

Das elektronische Rezept (E-Rezept) ist die digitale Form der bisherigen papiergebundenen ärztlichen Verordnung. Seit dem 1. Januar 2024 ist es verpflichtender Standard für die Verordnung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln für gesetzlich Versicherte. Mit der Einführung des E-Rezepts können Verordnungen digital erstellt, übermittelt und eingelöst werden. Damit ist es ein weiterer Schritt in Richtung Digitalisierung des Gesundheitswesens.

Das E-Rezept vereinfacht z. B. das Verordnen von Medikamenten bei Videosprechstunden oder die Abwicklung von Folgerezepten. Der Medikationsprozess wird dadurch sicherer, da Missverständnisse bei der Ausstellung eines handgeschriebenen Rezepts vermieden werden.

Sanktion bei fehlendem E-Rezept-Modul ab dem 1. Mai 2024

Mit dem Inkrafttreten des Digital-Gesetzes am 26. März 2024 sieht der Gesetzgeber vor, dass Praxen ab dem 1. Mai 2024 mit einer Honorarkürzung in Höhe von einem Prozent rechnen müssen, wenn das E-Rezept-Modul nicht installiert ist (§ 360 SGB V Abs. 17). Bei der E-Rezept-Sanktion ist zu beachten, dass die Kürzung zu möglichen, bereits bestehenden TI-Honorarkürzungen aufaddiert wird.

Zum Beispiel:

  • Fehlen uns der Nachweis über die Anbindung an die TI (fehlendes VSDM) und das E-Rezept-Modul, so verändert sich die Honorarkürzung von 2,5 % auf 3,5 %.
  • Fehlen uns ein Nachweis der elektronischen Patientenakte (ePA) und das E-Rezept-Modul, verändert sich die Honorarkürzung von 1 % auf 2 %.

Bitte beachten Sie, dass Sie keinen schriftlichen Nachweis über die in Ihrer Praxis vorhandenen Module einreichen müssen. Bitte überprüfen Sie vor Einreichen Ihrer Abrechnungsdatei anhand des KBV-Prüfmoduls, ob alle für Ihre Fachgruppe erforderlichen TI-Fachanwendungen korrekt an die KVWL übermittelt werden.

Wichtig: Praxen bestimmter Fachgruppen sind von der Sanktion nicht betroffen. Einen Überblick über die Ausnahmen von verpflichtenden TI-Fachanwendungen finden Sie auf unserer Seite zur Telematikinfrastruktur. 

E-Rezept: Vorteile aus Patientensicht...

(Dezember 2023) "Der Einlöseweg mit der elektronischen Gesundheitskarte ist wirklich sehr einfach!" Das sagt Schmerzpatient Günther Tielke, 74 Jahre alt. Er benötigt eine ausgeklügelte Medikation und sieht das E-Rezept durchweg positiv. KVWL-Vorstand Thomas Müller zur Einführung des digitalen Rezepts: „Der Gamechanger ist eindeutig die elektronische Gesundheitskarte, für deren Einsatz wir uns starkgemacht haben. Erst dadurch ist die Einlösung des E-Rezepts für die meisten Versicherten einfach und schnell möglich geworden.“ 

... und aus Medizinersicht

Auch für Allgemeinmediziner Dr. med. Matthias Hempel aus Detmold ist das E-Rezept ein wahrer Gewinn: Es erleichtert die Patientenkommunikation, selbst über große Entfernungen. Außerdem wird so das Praxisteam entlastet.

"Es sind nur noch ein paar Klicks"

Hausärztin Dr. Malik hat das E-Rezept schon früh eingeführt. "Die Praxisabläufe werden vereinfacht", sagt sie.

Auch Dr. Peter Münster hebt die Zeitersparnis in der Vorbereitung der Rezepte, aber auch beim Signieren hervor. 

So funktioniert das E-Rezept

FAQ: Unsere Informationen zu besonders häufig gestellten Fragen

Meldungen zum E-Rezept

  • 11.01.2024 Aktuelle Meldung

    E-Rezept: Verzögerte Signatur

    Derzeit häufen sich bei der KVWL die Meldungen, dass E-Rezepte in den Praxen erst zeitlich verzögert mittels der Stapelsignatur signiert werden. Erfahren Sie, welche Konsequenzen das haben kann.

  • 27.12.2023 Aktuelle Meldung

    gematik informiert: Störungsmeldungen jetzt auch auf WhatsApp

    Neuer Kanal: Die gematik nutzt jetzt auch "WhatsApp", um auf TI-Störungen und Entwarnungen hinzuweisen.

  • 21.12.2023 Pressemitteilung KVWL

    Das E-Rezept kommt – jetzt für alle!

    Mehrere Anläufe waren in den letzten Jahren auf Bundesebene nötig, doch jetzt kommt das E-Rezept für alle: Zum Jahreswechsel wird das elektronische Rezept für die Arztpraxen in Deutschland verpflichtend.

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