Zweitmeinungsverfahren

Gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten haben einen Rechtsanspruch, vor bestimmten planbaren Operationen (OP) eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung einzuholen. Der Anspruch auf Zweitmeinung ist im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz verankert (§ 27b SGB V).

Für die Suche nach Ärzten, die zur Erbringung einer Zweitmeinung berechtigt sind, nutzen Sie bitte die KVWL-Arztsuche.

Wählen Sie dann unter dem Feld „Sonderleistung/Therapieverfahren“ das gewünschte Zweitmeinungs­verfahren aus.

Ihr Kontakt bei Fragen zum Genehmigungsverfahren