elektronische Patientenakte (ePA)

Patientendaten digital zusammentragen

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Durch das Digital-Gesetz wird Anfang 2025 die bisherige elektronische Patientenakte (ePA), die seit 2021 existiert, durch die „ePA für alle“ abgelöst. Sie bringt einige Neuerungen mit sich, die das Arbeiten mit dem System spürbar verändern.

Eine ePA dient dazu, alle relevanten medizinischen Informationen über einen Patienten zu speichern und zu verwalten – unabhängig davon, wo diese angefallen sind. So kann jeder, der zugriffsberechtigt ist, auf einen Blick Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte, Medikationspläne und eArztbriefe einsehen.

Die zentrale Ablage wichtiger medizinischer Dokumente führt u. a. dazu, dass die Versorgung der Patienten besser koordiniert und Behandlungsfehler vermieden werden können. Außerdem sollen Mehrfachuntersuchungen dank der ePA bald genauso der Vergangenheit angehören wie lange Vorgespräche und Papierberge. Die ePA ersetzt jedoch nicht die Kommunikation zwischen den an der Behandlung beteiligten Ärzten und Psychotherapeuten sowie die Primärdokumentation in ihren Systemen.

Wichtig: Sollten Sie hierzu technische Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren PVS-Anbieter. 

ePA für alle – Wissen für den Praxisalltag

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